BBL-Spielordnung an aktuelle Situation angepasst
Die Spielordnung der easyCredit BBL wurde an die aktuelle Situation angepasst. Demnach ist ein Antrag auf eine Spielabsetzung möglich, wenn mindestens vier Stammspieler auf Grund von COVID-19 nicht einsatzfähig sind.
Die Spielordnung der easyCredit BBL wurde zum 1.10.2020 an die aktuelle Situation angepasst. Hinzugefügt wurde ein Absatz, der es den BBL-Klubs ermöglicht, die Absetzung eines festgelegten Spieltermins zu beantragen, wenn einsatzberechtigte Spieler mit COVID-19 erkrankt sind.
Diesen Fall gab es in dieser Saison zuerst bei ALBA BERLIN, wo es gleich mehrere positive Corona-Befunde gibt.
Ein Antrag auf Verlegung war bereits in der bisher gültigen Spielordnung möglich. Bislang musste allerdings in der Regel der Spielpartner der Verlegung zustimmen. Über einen Antrag aufgrund von COVID-19-Erkrankungen entscheidet nunmehr die BBL.
Dabei gilt ein Spieler im Sinne dieser Vorschrift auch als COVID-19-erkrankt, wenn er sich aufgrund behördlicher Anordnung in Quarantäne befindet. Der Antrag auf Spielverlegung ist jedoch abzulehnen, wenn mindestens noch acht einsatzberechtigte Stammspieler zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck haben die Bundesligisten dem Spielleiter mindestens zwölf Stammspieler zu benennen.
Auch für den Fall, dass die Saison abgebrochen werden muss, gibt es eine entsprechende Regelung zur Wertung der Saison. Die Platzierung erfolgt demnach nach der Quotientenmethode, das heißt: Anzahl der Pluspunkte geteilt durch Anzahl der Spiele multipliziert mit 100.