Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen

Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen der Inside Sports Media GmbH

§ 1 Allgemeines

Eine Teilnahme an einem Gewinnspiel der Inside Sports Media GmbH, Uhldingen-Mühlhofen (nachfolgend „die Veranstalterin“ genannt) oder einer ihrer Internetseiten, ist nur unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen möglich.

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen

1. Teilnehmen können alle natürlichen und geschäftsfähigen Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren. Bei Personen unter 18 Jahren ist die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechigten notwendig. Mitarbeiter/innen der Veranstalterin und deren Verwandte sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

2. Der/Die Teilnehmer/in hat das Gewinnspielformular vollständig und inhaltlich richtig auszufüllen bzw. die erforderlichen Angaben vollständig und inhaltlich richtig zu machen.

3. Der/Die Teilnehmer/in erklärt sich mit der Teilnahme damit einverstanden, dass im Gewinnfalle sein/ihr Name und/oder Bild im Internet und in Printmedien veröffentlicht wird.

4. Die Teilnahme ist nur innerhalb der in der Gewinnspielbeschreibung genannten Frist möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§ 3 Gewinn

1. Der Preis wird, wie im Gewinnspiel ausgeschrieben, vergeben. Bei mehreren richtigen Einsendungen entscheidet das Los unter Ausschluss des Rechtsweges. Eine Änderung oder Barauszahlung des Preises ist ausgeschlossen.

2. Der im Gewinnspiel gegebenenfalls präsentierte Gewinn ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch, Abweichungen sind möglich. Bis zur Übergabe des Gewinns behält sich die Veranstalterin darüber hinaus ausdrücklich vor, ohne Ankündigung oder Angabe von Gründen den Spielablauf zu verändern und/oder den Gewinn in Art und Umfang zu ändern, auszutauschen und durch einen anderen Gewinn zu ersetzen. Den Teilnehmern stehen in solchen Fällen keinerlei Ansprüche gegen die Veranstalterin zu.

3. Der/Die Gewinner/in wird schriftlich, per E-Mail oder durch die Kontaktaufnahme über ein soziales Netzwerk benachrichtigt.

4. Meldet sich der/die Gewinner/in nicht binnen der zur Gewinneinlösung notwendigen Frist, spätestens jedoch nach drei Monaten, auf die Gewinnmitteilung, verfällt der Gewinn ersatzlos.

§ 4 Haftung

1. Schadenersatzansprüche gegenüber der Veranstalterin, die im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel stehen, sind – innerhalb des gesetzlich zulässigen – unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, die Veranstalterin hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gesetzliche Pflichten verletzt.

2. Ferner haftet die Veranstalterin nicht für Schäden aus der Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Gewinnspiel-Internetseite bei nicht beeinflussbaren technischen Störungen und Ereignissen höherer Gewalt, sowie Angriffen Dritter gegen die Gewinnspiel-Internetseite. Die Veranstalterin wird jedoch alles unternehmen, um die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit der Gewinnspiel-Internetseite sicherzustellen. Weiterhin übernimmt die Veranstalterin keine Garantie dafür, dass die Gewinnspiel-Internetseite auf dem jeweiligen Teilnehmerrechner ordnungsgemäß funktionsfähig ist.

3. Erfordert die Teilnahme die Zusendung von Materialien oder Dateien, versichert jeder Teilnehmer, alleiniger Eigentümer und Inhaber aller Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem eingesendeten Material zu sein. Mit Zusendung räumt jeder Teilnehmer der Veranstalterin das Eigentum sowie umfassende Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem zugesandten Material ein, es sei denn, der Teilnehmer erklärt mit Zusendung schriftlich seinen Widerspruch. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für jegliches zugesandtes Material, es sei denn, die Veranstalterin oder deren Mitarbeiter handeln vorsätzlich oder grob schuldhaft. Nach Abschluss des Gewinnspiels ist die Veranstalterin berechtigt, jegliches zugesandte Material zu vernichten.

§ 5 Vorzeitige Beendigung, Ausschluss und Widerruf

1. Die Veranstalterin behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die Veranstalterin zu.

2. Die Veranstalterin behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder falls sich Teilnehmer der Manipulation oder anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen. Die Veranstalterin kann einen solchen Ausschluss auch nachträglich aussprechen, Gewinne wieder aberkennen und diese zurückfordern.

3. Der Nutzer ist berechtigt, seine auf den Vertragsabschluss und Teilnahme an Gewinnspielen gerichtete Willenserklärung binnen zwei Wochen zu widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Sie ist ohne Angabe von Gründen schriftlich abzufassen und an die Veranstalterin zu richten.

§ 6 Datenschutz

1. Die Veranstalterin gewährt im Rahmen des Gewinnspiels den größtmöglichen datenschutzrechtlichen Standard und beachtet alle diesbezüglich einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

2. Die Veranstalterin wird keine personenbezogenen Daten (z.B. Adressdaten) verkaufen.

3. Die Veranstalterin speichert die personenbezogenen Daten der jeweiligen Teilnehmer/in zum Zwecke des Gewinnspiels sowie zu weiteren Marketingzwecken (z.B. Newsletter). Sie ist berechtigt, die personenbezogenen Daten an ihre Gewinnspiel- und/oder Kooperationspartner weiterzuleiten. Der/Die Teilnehmer/in erklärt hiermit ausdrücklich sein/ihr Einverständnis mit der Speicherung und Verwendung der mitgeteilten personenbezogenen Daten zu den oben genannten Zwecken. Auf Wunsch erteilt die Veranstalterin jedem Teilnehmer unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die von ihm gespeichert wurden und wird diese auf Anfrage umgehend unentgeltlich vernichten.

§ 7 Gerichtsstand / anwendbares Recht

1. Bei Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Veranstalterin vereinbart.

2. Soweit der/die Teilnehmer/in keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder nach der Teilnahme den Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird der Sitz der Veranstalterin ebenso als Gerichtsstand vereinbart.