BBL: Mindestetat wird ausgesetzt

Der Mindestetat wird ausgesetzt, eine geringere Zahl an Beschäftigten: Die BBL hat Änderungen zum Lizenzstatut für die kommende Saison 2020/21 veröffentlicht.

Die easyCredit Basketball-Bundesliga hat Ergänzungen bzw. Abänderungen zum Lizenzstatut für die kommende Saison 2020/21 veröffentlicht. Neben Abweichungen hinsichtlich des Nachweisverfahrens zu Bilanzpositionen etwa des Eigenkapitals, wird im Lizensierungsverfahren der Mindestetat von 3 Millionen Euro ausgesetzt.

Die Lizenzbewerber haben einen mindestens ausgeglichenen Finanzplan für die Saison vorzulegen. Dabei sollen Zuschauereinnahmen einheitlich mit max. 40% an Zuschauern über die gesamte Saison geplant werden. Hinsichtlich der Anteile (VIP, Corparate Seats, etc.) steht den Klubs ein Ermessensspielraum zur Verfügung.

Ist der Finanzplan nicht ausgeglichen, müssen Nachweise zur Liquidität erbracht werden, etwa durch Vorlage eines Darlehnsvertrags. Dies ist laut Regelwerk auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

Abweichungen sieht das Regelwerk auch bei der Zahl der Beschäftigten vor. Neben dem hauptamtlich tätigen Geschäftsführer müssen statt bisher mindestens vier aktiven Personen in Vollzeit, nunmehr lediglich drei weitere Personen beschäftigt sein. Außerdem sind nur noch zwei hauptamtliche Jugendtrainer mit einem Mindestgehalt in Höhe von 24.000 Euro pro Jahr nachzuweisen. Die Zahl liegt sonst bei drei.