BBL: 2021/22 gilt wieder ein Mindestetat
Ab der Saison 2021/2022 müssen die Clubs der easyCredit BBL wieder einen Mindestetat von 2,5 Millionen Euro vorweisen können.
Die easyCredit BBL hat das Lizenzstatut für die kommende Saison veröffentlicht. Es wird unter anderem wieder ein Mindestetat gelten. In der vergangenen Saison wurde er ausgesetzt. Allerdings beträgt der Mindestetat nicht wie in der Saison 2019/2020 3,0 Millionen Euro, sondern nur 2,5 Millionen Euro. Dabei dürfen allerdings maximal 10% Prozent (entspricht 250.000 Euro) aus sogenannten Barteringgeschäften enthalten sein.
Beim Bartering tauschen zwei Unternehmen Waren bzw. Dienstleistungen zum gleichen Wert, so dass dabei kein Geld fließt. Auch der Ansatz von Erträgen aus der Ablöse von Werbe-/Fernsehgeldern durch die BBL ist auf 4% (entspricht 100.000 Euro) begrenzt. Zudem darf maximal mit einer Hallenauslastung von 50% geplant werden.
Einige Erleichterungen bleiben jedoch bestehen: so wie die Zahl der neben dem Geschäftsführer in Vollzeit angestellten hauptamtlichen Mitarbeiter von drei (statt wie vor Corona vier). Auch die Zahl der hauptamtlichen Jugendtrainer bleibt für die kommende Saison bei zwei (statt drei). Weiterhin verbleibt es bei der Regelung, dass das Eigenkapital lediglich nicht negativ sein darf. In der Saison 2019/2020 war noch geregelt, dass das Eigenkapital mindestens 250.000 Euro betragen musste.
Derweil hat die BBL die Lizenzierung abgeschlossen. Die fünf Clubs, die im Mai ihre Lizenz mit einer auflösenden Bedingung oder mit Auflagen erhalten haben, erbrachten termingerecht alle verlangten Nachweise. Dies gilt unter anderem auch für den Aufsteiger MLP Academics Heidelberg.